Ratzeburg (dpa/lno). Es geht um die Vernachlässigung von Pferden. Mehrere Tiere sterben. Der Züchter akzeptiert den Strafbefehl des Amtsgerichts Ratzeburg.

Im Falle der Vernachlässigung von Pferden ist der Strafbefehl des Amtsgerichts Ratzeburg gegen den Züchter rechtskräftig geworden. Das berichtete das „Hamburger Abendblatt“ am Freitag unter Berufung auf Amtsgerichtsdirektor Frank Rose. Der Mann habe auf einen Widerspruch verzichtet, sagte Rose. Der Strafbefehl über mehr als 112.000 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt. Auflage sei eine Zahlung von 30.000 Euro an vier Tierschutzorganisationen sowie die Möllner Tafel, berichtete die Zeitung. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Pferdezüchter vorgeworfen, für den Tod vom 14 Pferden seines Gestüts verantwortlich zu sein, weil sie nicht richtig versorgt worden waren.