Münster. Das AfD-Urteil ist da: Auch das OVG Münster erlaubt dem Verfassungsschutz, die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall zu führen.
Die AfD darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden. Das bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster mit seinem heutigen Urteil. Damit schließt sich das Gericht der Meinung der Vorinstanz an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bereits im März 2021 hatte der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall des Rechtsextremismus hochgestuft, dagegen klagte die Partei. In erster Instanz wies das Verwaltungsgericht Köln diese Klage ab. Mit dem Urteil von Münster ist diese Entscheidung bestätigt, allerdings kann die AfD noch vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen. Dann ginge es allerdings nicht mehr um die Aufklärung des Sachverhalts, sondern um eine reine Rechtskontrolle.
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Was heißt das Urteil für die AfD?
Welche Folgen das Urteil für die Partei hat, ist unklar. Durch die Skandale um mögliche Verbindungen nach Russland und China fielen die Umfragewerte bereits vor dem Urteil. Ob diese und das Urteil einen nachhaltigen Einfluss auf das Wahlverhalten hatten, wird sich wohl erst bei der Europawahl am neunten Juni zeigen.
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Möglich ist auch, dass der Verfassungsschutz bereits plant, die AfD noch weiter hochzustufen, also als „gesichert rechtsextrem“. Eine solche Einstufung hätte nicht nur Folgen für die Mitglieder, auch die Maßnahmen, mit denen der Verfassungsschutz die Partei beobachtet, könnten dann intensiviert werden.
dpa/fmg