Hannover (dpa/lni). Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist laut einem Gerichtsurteil rechtens. Niedersachsens Regierungschef Weil sieht darin aber keine Anweisung für ein Verbotsverfahren.

Das Gerichtsurteil zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall stößt bei Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil auf Zustimmung. Er habe sich über die Entscheidung gefreut, weil sie klar zeige, dass die „wehrhafte Demokratie“ nicht nur im Grundgesetz verankert sei, sondern auch zur Realität des demokratischen Staates gehöre, sagte der SPD-Politiker am Dienstag in Hannover.

„Aber ich würde jetzt nicht so weit gehen, zu behaupten, dass sich daraus jetzt direkt eine Anweisung für das Verhalten oder für die weitere Diskussion in Sachen Parteienverbot ergibt“, sagte Weil weiter. Es mache einen großen Unterschied, ob es gravierende Anhaltspunkte für einen Verdacht oder einen klaren Beweis gebe.

Die stellvertretende Ministerpräsidentin Julia Willie Hamburg (Grüne) sagte, das Urteil zeige, wie die AfD einzuordnen sei. Ob die Verdachtspunkte für ein Verbotsverfahren tragen und, wenn ja, ob für die ganze Partei oder in Abstufungen, müsse an anderer Stelle entschieden werden.

CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner sagte, nun müssten weitere Erkenntnisse gesammelt werden. „Sollten diese beweisen, wie vermutet, dass die AfD eine in Teilen rechtsextreme, antidemokratische Partei ist, dann sind die rechtlichen Grundlagen geschaffen, die ein Verbotsverfahren rechtfertigen“, sagte Lechner. Aber nur mit Beweisen könne ein solches Verfahren erfolgreich sein. „Vorher sollte ein Verbotsverfahren nicht angestrebt werden.“

AfD-Fraktionschef Klaus Wichmann hatte das Urteil bereits am Montag als Fehler bezeichnet. „Für uns ändert sich nichts“, sagte Wichmann.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hatte zuvor geurteilt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD kündigte an, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.