Braunschweig. Dem im Fall Maddie mordverdächtigen Christian B. werden in einem anderen Verfahren drei Vergewaltigungen vorgeworfen. Als Zweifel an einer Tat geäußert werden, reagiert die Staatsanwaltschaft direkt.

Im Vergewaltigungsprozess gegen Christian B. sind Zweifel an den Schilderungen eines mutmaßlichen Opfers vorgetragen worden. Der Ex-Freund der Zeugin aus Irland und ein früherer Barbesitzer aus Portugal werfen der Frau Unwahrheiten und eine ausgedachte Vergewaltigung vor, wie aus Schriftstücken hervorgeht, die am Freitag im Landgericht Braunschweig verlesen wurden. In den Tagen davor hatte die 40-jährige Irin eine Attacke mit mehreren Vergewaltigungen vor etwa 20 Jahren in Portugal beschrieben. Sie hatte erklärt, den heute 47 Jahre alten Angeklagten an seinen blauen Augen als Täter zu erkennen.

In einer ersten Reaktion bezeichnete die Staatsanwaltschaft die Beiträge als unbrauchbar, weil etwa Behauptungen des Barbesitzers eindeutig falsch seien. Die Verteidigung des Angeklagten hatte schon zum Prozessauftakt angegeben, dass es keine Zweifel an einer schweren Straftat gebe, ihr Mandant aber nicht der Täter sei. Er werde am Ende des Verfahrens von allen Anklagepunkten freizusprechen sein. Der 47-jährige Deutsche äußert sich selbst nicht zu den Vorwürfen.

In dem Prozess werden dem mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter insgesamt drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen. Großes Interesse erweckt das Verfahren, weil der Angeklagte auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung. Insgesamt gilt die Unschuldsvermutung.

Am dritten Verhandlungstag am Stück beschwerten sich die Verteidiger beim Gericht über die Bedingungen für den Angeklagten, der derzeit eine siebenjährige Haftstrafe wegen einer anderen Vergewaltigung - ebenfalls in Portugal - absitzt. Er habe in den vergangenen Tagen kein warmes Essen bekommen und ihm sei das Duschen verwehrt worden. Lediglich mit etwas Toastbrot und ein paar Wurstscheiben sei der Angeklagte versorgt worden. Der Prozess soll in der kommenden Woche ebenfalls mit drei Verhandlungstagen am Stück fortgesetzt werden.