Berlin. Schwere Schlappe für Kanzler Scholz und die Ampel-Koalition auf einem ureigenen Feld: Das Klimaschutzgesetz muss nachgeschärft werden.

Die Ampel-Koalition muss beim Klimaschutzprogramm nachsitzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtete sie am Donnerstag, den Maßnahmenkatalog zu verschärfen.

Die Richter befanden, die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen. Sie gaben zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe statt. In seiner bisherigen Form erfülle das im vergangenen Oktober beschlossene Programm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben.

Unklar ist, ob Wirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) das Gesetz nachbessern wird. Die Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) könnte auch in Revision gehen. So würde sie die Wirkung des Urteils erst einmal aufschieben. In der nächsten Instanz wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

Umwelthilfe erfolgreich

Die Umwelthilfe war zuletzt schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und hatte im November 2023 einen Sieg errungen. Damals hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht.

Basis für die am Donnerstag verhandelten DUH-Klagen waren wie damals die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zudem ist im Gesetz das Ziel verankert, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Im Vorjahr waren rund 46 Prozent Minderung erreicht. (dpa)