Gadebusch (dpa/mv). In Gadebusch wird eine weitere Containerunterkunft errichtet. Ein Antrag auf einen Bürgerentscheid wurde wegen mehrerer Formfehler abgelehnt.

Wegen mehrerer Formfehler ist ein Antrag zu einem Bürgerentscheid zu einer geplanten Flüchtlingsunterkunft in Gadebusch (Landkreis Nordwestmecklenburg) als unzulässig erklärt worden. Das teilte der Amtsleiter des Amtes Gadebusch am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mit. Zuerst hatte der NDR berichtet. Die Antragssteller wollten die Baugenehmigung für die geplante Unterkunft blockieren.

Hauptkern für die Ablehnung sei gewesen, dass es sich bei dem Antrag nicht um den eigenen Wirkungskreis der Stadtvertretung handele, erklärte der Amtsleiter. Deshalb habe die Stadt keine Entscheidungsbefugnisse. Zudem sei die Fragestellung nicht mit „ja“ oder „nein“ beantwortbar gewesen, was für einen Bürgerentscheid Voraussetzung ist.

In Gadebusch sollen auf dem landeseigenen Gelände des dortigen Polizeireviers Wohncontainer für bis zu 150 Asylbewerber aufgestellt werden. Die Unterkünfte in Gadebusch sollen zum Jahresende nutzbar sein.