Berlin. Auch EU-Ausländer können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen – wenn sie sich frühzeitig melden. Die letzte Frist läuft bald ab.
Am 9. Juni ist Europawahl. Zumindest in Deutschland, denn die EU-Staaten können selbst entscheiden, welcher Tag zwischen dem 6. und 9. Juni ihr Wahltag ist. Hierzulande wird laut deutschem Europawahlgesetz an Sonn- oder Feiertagen gewählt, der 9. Juni war also der einzig mögliche Tag. Dieser Termin gilt auch für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die keine Deutschen sind, aber hier wählen wollen.
Grundsätzlich ist das möglich. Insofern ein EU-Ausländer wahlberechtigt ist, also mindestens 16 Jahre alt, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Staat lebt und nicht in Deutschland oder seinem Herkunftsland von der Wahl ausgeschlossen wurde, kann er seine Stimme in einem deutschen Wahllokal abgeben.
Er wählt dann genau wie ein deutscher Wähler die deutschen Abgeordneten für das Europaparlament. Allerdings ist dafür ein wenig Vorbereitung nötig.
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Europawahl: So können sich EU-Ausländer ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
Denn um tatsächlich auch im Wählerverzeichnis zu stehen, müssen EU-Ausländer dort eingetragen sein. Dies kann von Amts wegen geschehen, also ohne Zutun des Wählers, wenn die entsprechende Person sich bereits zu einer vorherigen Europawahl in das Wählerverzeichnis eingetragen hat und an Tag 42 vor der Wahl bei einer Meldebehörde gemeldet ist. Für die Europawahl 2024 war das der 28. April.
Außerdem muss sie seit der letzten Eintragung ununterbrochen in Deutschland leben. Gab es zwischenzeitlich einen Wegzug ins Ausland, muss sie die Eintragung neu beantragen.
Europawahl in Deutschland: Diese Frist müssen EU-Ausländer beachten
Einen Antrag können all jene EU-Ausländer stellen, die nicht von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Er lässt sich auf der Website der Bundeswahlleiterin herunterladen und muss bis spätestens 21 Tage vor der Wahl, im Original bei der Gemeinde des Wohnorts eingereicht werden. Für diese Europawahl ist dieses entscheidende Datum der 19. Mai 2024, also schon in wenigen Tagen.
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Europawahl: So können EU-Ausländer für Ihr Heimatland wählen
Grundsätzlich können EU-Ausländer sich auch entscheiden, ihre Stimme aus Deutschland aus für die Abgeordneten ihres Heimatlandes abzugeben. Deutsche im Ausland können das per Briefwahl auch tun. Wie genau die Abläufe bei den jeweiligen Ländern sind, ist allerdings unterschiedlich. Die Bundeswahlleiterin empfiehlt daher, sich an die Auslandsvertretung des Herkunftslandes zu wenden.
Wichtig zu beachten: Wer für die Abgeordneten seines Heimatlandes abstimmen will, darf nicht im deutschen Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Termin | Ereignis |
9. Juni 2024 | Europawahl in Deutschland |
19. Mai 2024 (21 Tage vor der Europawahl) | Fristende Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis |
28. April 2024 (42 Tage vor der Europawahl) | Eintrag ins Wählerverzeichnis von Amts wegen |
Wird man von Amts wegen eingetragen, muss bis spätestens 21 Tage vor der Wahl die Austragung beantragt werden. Um bei einer späteren Europawahl für die deutschen Abgeordneten abstimmen zu können, ist ein erneuter Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis nötig.