Hamburg. Wurden zwei Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block in der Silvesternacht mit einem Wohnmobil widerrechtlich nach Deutschland gebracht? Die Hamburger Polizei bittet die Öffentlichkeit um Mithilfe.

Im Fall der Rückholung zweier Kinder der Unternehmerin Christina Block (51) nach Hamburg sucht die Polizei nach einem Wohnmobil. Das Fahrzeug sei am 1. Januar dabei genutzt worden, zwei Kinder unrechtmäßig aus Dänemark nach Deutschland zu verbringen, hieß es in einem Aufruf mit der Überschrift „Wir bitten um Mithilfe“. Der Aushang an einem Laternenmast direkt vor der Tiefgarage des Hotels Grand Elysée, das am Donnerstag zum dritten Mal im Zusammenhang mit dem Sorgerechtsstreit um die Kinder durchsucht wurde, sei echt, sagte ein Polizeisprecher.

Der Fiat Ducato mit dem Kennzeichen PF für Pforzheim sei auf eine Person in Wurmberg im Enzkreis in Baden-Württemberg zugelassen, hieß es in dem Aufruf weiter. Mehrere Tathandlungen in Zusammenhang mit dem Wohnmobil hätten in der Grenzortschaft Harrislee, Ortsteil Kupfermühle, und in Wurmberg stattgefunden. Die Polizei bat Zeugen um Hinweise zum Verbleib des Fahrzeugs.

Die Unternehmerin und ihr geschiedener Mann streiten seit Jahren um das Sorgerecht für zwei ihrer vier gemeinsamen Kinder. Ende August 2021 waren sie von einem Besuch bei dem Vater in Dänemark nicht nach Hamburg zurückgekehrt. In der Silvesternacht hatten nach Angaben der dänischen Polizei Unbekannte den Vater in Süddänemark angegriffen und den damals 10-jährigen Jungen und das 13-jährige Mädchen in zwei Autos mitgenommen. Die dänische Polizei teilte anschließend mit, es werde wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung ermittelt.

Nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft laufen inzwischen nicht nur Ermittlungen gegen Christina Block, sondern auch gegen ihren Vater, den Gründer der Restaurantkette Block House, Eugen Block (83).

Eine Sprecherin der Block-Gruppe erklärte mit Blick auf die Durchsuchung am Donnerstag: „In der familiären Angelegenheit kooperieren wir mit den Ermittlern in vollem Umfang und stellen die erbetenen Unterlagen zur Verfügung.“