Berlin (dpa/tmn) –. Der irische Billigflieger stellt Passagiere demnach vor die Wahl: Die Mehrausgaben zahlen oder das Ticket stornieren. Wie eine Verbraucherschützerin das einschätzt.

Ab 1. Mai erhöht sich die Luftverkehrssteuer, was Flugtickets teuer werden lassen dürfte. Denn Airlines müssen dann mehr Abgaben für Flüge aus Deutschland zahlen.

Die höheren Steuern werden auch dann fällig, wenn die Flugtickets weit vor dem Stichtag gekauft wurden. Doch während die Fluggesellschaften in der Regel auf diesen Mehrkosten sitzen bleiben oder sie bereits vorher im Rahmen eines Risikoaufschlages eingepreist haben, wälzt der Billigflieger Ryanair sie Berichten zufolge jetzt teils auf seine Passagiere ab.

E-Mail stellt vor die Wahl: Zahlen oder stornieren

Das Touristik-Fachportal „fvw.de“ berichtet von E-Mails, die Ryanair an Passagiere verschickt hat und in denen sie diese vor die Wahl stellte: Die Differenz zwischen der bereits gezahlten und nun tatsächlich für ihren Flug ab Mai anfallenden Ticketsteuer zahlen – oder der Flug wird storniert. Dann gibt es zwar das Geld fürs Ticket zurück. Doch Betroffene müssten sich dann ein neues und vermutlich teureres Ticket kaufen.

In einer solchen E-Mail, die „fvw.de“ auszugsweise publizierte, verwies Ryanair auf den entsprechenden Passus in den eigenen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Mehrzahlungen liegen im Bereich von rund 3 bis 12 Euro, je nach Flugstrecke. Wer nicht widerspricht, dem soll der Betrag laut der E-Mail vom hinterlegten Konto abgebucht werden.

Auch wenn es keine großen Summen sind, dürften sich Betroffene über das Vorgehen ärgern. Doch ist das rechtlich in Ordnung?

Das sei kein einfaches Thema, sagt Karolina Wojtal, Reiserechtsexpertin beim Europäischen Verbraucherzentrum. „Viele Airlines haben solche Klauseln in den Beförderungsbedingungen drin.“ Eine solche müsse aber so gefasst sein, dass sie Preisanpassungen nach oben und unten haben muss, ein Kündigungsrecht einräumt und eine Deckelung möglicher Preisanpassungen nach oben hat.

In Deutschland kommt hinzu, so Wojtal, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, §309) nachträgliche Preisanpassungen erst ab vier Monaten nach Vertragsschluss erlaubt. Das gilt auch für Tickets von Ryanair, die man von Deutschland aus kauft.

Im Zweifel bleiben wohl nur rechtliche Schritte

Was das Vorgehen der irischen Airline angeht: Es gebe zwar Urteile zu nachträglichen Preisanpassungen, aber nicht exakt zu so einem Fall wie nun bei Ryanair, erläutert Wojtal. Wehren kann man sich in dem Fall also nur, indem man rechtlich dagegen vorgeht. „Das weiß Ryanair auch: Es bräuchte Kunden, die das wegen der 3 bis 12 Euro mehr machen und idealerweise rechtsschutzversichert sind.“

In einem Statement schreibt Ryanair, dass alle Passagiere, die ab 1. Mai aus Deutschland abfliegen, verpflichtet seien, die erhöhte Luftverkehrssteuer zahlen - unabhängig davon, wann sie ihren Flug gebucht haben. Wer das nicht wolle, habe die Option, den Flug zu stornieren und den Ticketpreis voll erstattet zu bekommen. Eine konkrete Nachfrage zu den Berichten über die E-Mails ließ Ryanair am Montag unbeantwortet.

Gehen andere Airlines ähnlich vor?

Bisher ist dazu nichts Konkretes bekannt geworden. Mit Blick auf deutsche Airlines teilt der zuständige Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) mit, dass für diese keine rechtliche Möglichkeit bestehe, die Differenz in der Steuerhöhe bei bereits verkauften Tickets rückwirkend einzufordern – das gilt für Tickets, die vor dem 28. März für Abflüge ab 1. Mai verkauft worden sind. Hintergrund dazu: Am 28. März ist die zugrundeliegende Gesetzesänderung in Kraft getreten, erst seitdem dürften die Fluggesellschaften die höhere Steuer für Flüge ab 1. Mai in ihre Ticketpreise einberechnen.

Für Strecken bis 2500 Kilometer und alle Flüge innerhalb Europas steigt die Abgabe pro Passagier von 12,48 auf 15,53 Euro, bei Flügen bis 6000 Kilometer von 31,61 auf 39,34 Euro und für alle noch längeren Flüge von 56,91 auf 70,83 Euro.