Themen: Kita darf Spielplätze kostenlos nutzen +++ Strom wird an der Ladesäule teurer +++ Zurück in den Beruf nach der Elternzeit

Spielplätze statt Straßen?

3. Mai: „Kitas dürfen Spielplätze doch kostenlos nutzen. Hamburger Träger Sternipark gewinnt vor Gericht. Entscheidung hat große Auswirkungen. Gibt es bald abgezäunten Bereich?“

Bisher kassierte Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer hohe Gebühren für die Nutzung der Spielplätze nur von den Kitas. Aber sollten dann nicht auch Eltern, die keinen Garten haben, ebenfalls zur Kasse gebeten werden? Es ist wie mit dem Verkehrsraum, da zahlen für die Nutzung auch nur die Autofahrer immer mehr für immer weniger. Herr Tjarks wäre sicher im Wege der Amtshilfe bereit, bei Kitas ohne eigene Außenflächen die Straße davor zu Spielflächen umzuwidmen. Nun hat das Gericht ein vorläufiges Machtwort gesprochen. Wer jetzt Einsicht oder Demut bei unserer Senatorin erwartet, wird – wie so häufig – enttäuscht. Und wer ernsthaft meint, der Hamburger Senat würde auf diese Einnahmen verzichten, der glaubt noch an den Klapperstorch. Stattdessen wird das gerichtlich festgestellte Defizit abgestellt, indem kurzerhand die „fehlende“ Rechtsgrundlage nachgeliefert wird. Wetten?

Wayne Schlegel

Wir brauchen mehr Wettbewerb

2. Mai: „Strom wird billiger – an der Ladesäule teurer. Studie: Fahrt im E-Auto kostet mehr als mit einem Verbrennermotor“

Als die Strompreise stiegen, wurden bald auch die Tarife an den Ladesäulen hochgesetzt. Auf die nun eigentlich logische Senkung warten die E-Autofahrer vergeblich. Wasser auf die Mühlen der E-Skeptiker. Ich denke, die Bundesnetzagentur und das Bundeswirtschaftsministerium müssen hier dringend eingreifen und für mehr Wettbewerb sorgen.

Frank Hertig

Verstoß gegen Grundgesetz

30. April/1. Mai: „,Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen‘. Die Diakonie ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Präsident Rüdiger Schuch erklärt, wie er gegen Höcke-Anhänger und rechtsextreme Sprüche unter Kollegen vorgehen will“

Ich teile die Abneigung gegen die AfD von Herrn Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland, in vollem Umfang. Gleichwohl ist es ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz, wenn ein Arbeitgeber wegen einer Sympathie oder Mitgliedschaft zu einer demokratisch gewählten Partei – hier die AfD – einem Beschäftigen kündigen will. In Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz heißt es u.a. klar und deutlich: „Niemand darf wegen (...) seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Rüdiger Schuch sagt jedoch: „Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen.“ Bei keinem anderen Arbeitgeber in Deutschland – außer bei den Kirchen – wäre eine solche Begründung für eine Kündigung ausreichend. Bei den kirchlichen Arbeitgebern wohl doch, obwohl es in Artikel 3, Absatz 1 Grundgesetz heißt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ In kirchlichen Einrichtungen offenkundig nicht.

Dieter Plambeck

Sternstunde fürs Kulturleben

3. Mai: „Wagners ,Walküre‘: Erst blutarm, dann ergreifend. Sopranistin Åsa Jäger ist in der Elbphilharmonie Herz und Seele – Dirigent Kent Nagano gibt Rätsel auf“

Diese Walküre war weder „blutarm“, noch hat Nagano „unklar“ geschlagen. In der ersten Reihe konnte man sich optisch und akustisch davon überzeugen, dass Kent Nagano – wie üblich – Sängern und Orchester höchst präzise Einsätze gab und durchgehend auf den Punkt schlug. Dies war meine 71. Walküre und die bis dahin beste. Eine unfassbare Sternstunde für das Hamburger Kulturleben. Und nur deshalb geriet das Publikum nach den drei Akten jeweils derart aus dem Häuschen.

Ulrich Poser

Belastung für Betriebe

30. April/1. Mai: „Rückkehr nach der Elternzeit: ,Ich war quasi kaputte Ware‘. Vor allem Mütter erleben beim Wiedereinstieg in den Beruf häufig Benachteiligung – bis hin zur Kündigung. Eine Betroffene berichtet“

So einfach, wie Sie dieses Thema darstellen, ist es in der Realität leider nicht. Ich schätze die Möglichkeit der Elternzeit sehr, es ist eine große soziale Errungenschaft und eine tolle Maßnahme für die Eltern, bedauerlicherweise aber auch eine Belastung für die Betriebe, die alle daraus entstehenden Probleme allein tragen. Leider wurde nicht erwähnt, welche Mitarbeiterzahl der damalige Arbeitgeber hatte, das allerdings ist wesentlich. Man muss berücksichtigen, dass die Arbeitgeber in Bezug auf Freistellung und Wiedereingliederung unter Beachtung der Arbeitnehmerrechte riesige Herausforderungen zu bewältigen haben. Bei größeren Betrieben und einer eher geringeren Tätigkeit ist das sicher überhaupt kein Problem, einerlei, ob Frau oder Mann, was andererseits aber bei einem verantwortlichen und höher qualifizierten Arbeitsplatz schon prekärer ist. Allein in Hamburg gibt es Tausende kleine Betriebe – Handwerker und andere Dienstleister – die z.B. eine Kontoristin beschäftigen, die dann durch eine Neueinstellung ersetzt werden muss. Dass die Einstellung unter der Prämisse erfolgt, dass die „Ersatzkraft“ vermutlich nach einem Jahr wieder gehen muss, und dass es einer umfangreichen Einarbeitungszeit bedarf, stellt die Betriebe vor große Probleme. Auch daher ist eine vorübergehende Tätigkeit in Teilzeit schwierig, eine Firma kann nicht ihren Ablauf auf eine einzelne Arbeitskraft ausrichten. Die Arbeitgeber tragen für alles die alleinige Verantwortung und die Kosten, haben das wesentlich größere Risiko hinsichtlich der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverpflichtungen, der Kündigungsmöglichkeiten, Teilzeitbeschäftigungen und vieles mehr. Trotzdem sollte ein Beschäftigungsverhältnis auf gegenseitiger Augenhöhe selbstverständlich sein, obwohl der Arbeitnehmer ja seine Arbeitskraft auf Zeit und gegen Lohn an den Arbeitgeber verkauft. Grundsätzlich braucht es wie in anderen Bereichen auch hier eine gewisse Flexibilität, eine gemeinsame Basis, wie man dieses Problem gestaltet, notfalls auch ein Entgegenkommen für eine stundenweise Hilfe – oder eben die Trennung, um nach der Elternzeit einen Neuanfang in einem anderen Umfeld zu beginnen, freie Arbeitsplätze gibt es reichlich. Im Übrigen kann ich hier keine Diskriminierung feststellen, wohl aber eine Fürsorgeverpflichtung auf gegenseitiger Achtung.

Herbert Stephan

Danke für Ihren Mut

30. April/1. Mai: „Tief in mir – Mein Leben mit Krebs. Unser Fotograf Reto Klar ist an Krebs erkrankt. Mit seinen Bildern will er Mut machen“

Überrascht und dankbar hat mich Ihr Mut gemacht, auf der Seite „Aus aller Welt“ dieses wichtige Thema zu präsentieren. Dadurch bekommt der Umgang mit dieser Erkrankung ein differenziertes und ganz persönliches Gesicht. Für mich Anreiz genug, meine Antworten zu finden über den Umgang mit Krankheit und Sterben.

Manfred Janzen

Lasst uns diese Oase

24. April: Flüchtlingsheim kommt – Initiative bereitet Klage vor. Sozialbehörde macht die Planung am Loki-Schmidt-Garten in Klein Flottbek öffentlich. Infoveranstaltung im Mai. Gegenwehr ist bereits enorm

Wir sind keine Anwohner in den Elbvororten und daher nicht interessengebunden bezüglich des Wohnortes. Allerdings gehen wir häufig und gerne in den Loki-Schmidt-Garten. Es ist uns unverständlich, dass das Bezirksamt solche Entscheidungen treffen kann. Der Loki-Schmidt-Garten ist – noch – die einzige Möglichkeit, in Ruhe spazieren gehen zu können, ohne von Fahrradfahrenden umgefahren, von Grillwütigen eingenebelt oder von frei laufenden Hunden belästigt zu werden. Das ist sonst nirgends mehr möglich. Lasst uns doch diese kleine Oase, ohne auf Container schauen zu müssen. Anscheinend gibt es ja eine Alternative zum Ausleben persönlicher Vorurteile seitens des Bezirksamtes.

Angelika Schmitz, Hamburg

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