Themen: Verfahren gegen Olearius eingestellt +++ Luthergrund-Siedlung droht Abriss +++ Hamburg verliert immer mehr Bäume

Ein simples Referendum

27. Juni: „MSC-Deal: Nun wird sogar eine Volksbefragung gefordert. Finale Abstimmung in der Bürgerschaft erst im September? In hitziger Debatte prallen die unterschiedlichen Meinungen aufeinander“

Dass viele politische Fragen sich nicht einfach mit einem Ja oder Nein beantworten lassen, und der Kompromiss im Zweifel das Ziel demokratischer Prozesse sein muss, ist ja ein altbekanntes Problem von Referenden. Wirklich bizarr wird es dann aber, wenn Herr Lorenzen ausgerechnet in Sachen MSC-Deal eine „komplexe Fragestellung“ sieht, die für ein Referendum ungeeignet sei. Die ja eigentlich sehr komplexe Frage um die Zukunft der HHLA ist doch mittels der konspirativen Verhandlungen und des überwiegend konspirativen Vertragsabschlusses vom Senat selbst – mit zumindest passiver Billigung der Regierungsfraktionen – im weiteren Verfahren für das Parlament wie für ein mögliches Referendum selbst auf ein simples Ja oder Nein verkürzt worden. Eine komplexe Findung von Kompromissen, Differenzierungen oder Abwägungen sollte ja gerade nicht mehr möglich sein, das Referendum wäre also ähnlich simpel wie das zur Olympia-Bewerbung auf gleicher Rechtsgrundlage. Damals hatten ja die Hamburger Bürger auch retrospektiv bewiesen, dass sie auch simple Fragestellung durchaus klüger beantworten können als die parlamentarische Mehrheit, wenn die Politik sie aktiv fragt.

Immo G. von Eitzen

Ein Urteil muss her

25. Juni: Leitartikel: „Gnade für Olearius. Verfahren gegen Warburg-Banker eingestellt. Der Skandal bleibt“

Der Prozess wird abgebrochen, trotz erdrückender Beweise. Der Beklagte sei nicht prozessfähig. Grund: zu hoher Blutdruck. Ein Urteil im Namen des Volkes? Nein, dieses Urteil verhöhnt das Volk. Kleinere Angestellte werden bereits entlassen, wenn sie eine nicht verkaufte Schrippe zum Verzehr mitgenommen haben, oder sie werden unter Korruptionsverdacht gestellt, wie kürzlich die Lehrer, die Einladungen zum Abiball annehmen. Matthias Ikens Kommentar bleibt diesmal überraschend schwebend in der Aussage. Vor allem aber dem Satz „Es ist eine Stärke des Rechtsstaates, dass er kranke Menschen verschont“ ist unbedingt zu widersprechen. Nein: Hier muss Aufklärung und ein Urteil her, das ist man bei diesen Dimensionen dem Steuerzahler schuldig. Der Prozess kann in Abwesenheit von Olearius fortgesetzt werden und nach einem Schuldspruch kann bei Krankheit immer noch Haftverschonung angeordnet werden.

Norbert Richter

Hamburg muss umdenken

Die Analyse von Matthias Iken bringt es treffend auf den Punkt. Schließlich legt gerade das beharrliche Schweigen nahezu aller freiwillig und unfreiwillig involvierter Akteure im Umgang mit der „Causa Warburg“ in psychologischer Hinsicht die Vermutung nahe, dass diese Art von Wirtschaftskrimi noch lange nicht ausgestanden ist. Zudem gibt es auch andere Länder, wie zum Beispiel Dänemark, die hier ganz anders vorgehen, indem sie allen Personen, die im Verdacht stehen, mit den hochgradig kriminellen Cum-Ex-Geschäften den Staat und die Gesellschaft massiv geschädigt zu haben, selbst im Ausland mittlerweile mit einem großen Ehrgeiz nachjagen. Deshalb bedarf es ebenfalls in Hamburg eines solchen radikalen Umdenkens, um endlich Schaden vom demokratischen Gemeinwesen abzuwenden, wobei es ein guter Anfang wäre, wenn sich der rot-grüne Senat im Bundesrat mit einem Vorstoß vorwagt, um die Weisungsunabhängigkeit der Staatsanwaltschaften gesetzlich festschreiben zu lassen, zumal schon der Europäische Gerichtshof eine solche fehlende Regelung in Deutschland mit deutlichen Worten kritisiert hat!

Rasmus Ph. Helt

Das eigentlich Skandalöse …

Das eigentlich Skandalöse an dieser leidigen Cum-Ex-Geschichte ist doch, dass die finale, also höchstrichterliche Entscheidung über die Rechtswidrigkeit dieser Geschäfte nicht schon zügig im Besteuerungsverfahren (Finanzgerichte, Bundesfinanzhof), sondern im Strafverfahren (Steuerhinterziehung) durch den Bundesgerichtshof erfolgte. Dessen Vorsitzender sah sich genötigt, öffentlich auf etwas Selbstverständliches, im Besteuerungsverfahren aber bis zuletzt Strittiges und Ungeklärtes hinzuweisen: Dass nämlich ein Erstattungsanspruch eine vorher erbrachte Leistung voraussetzt. So viel zum Zustand unseres Steuerwesens.

Heinz Raudszus

Migration ist kein Problem

24. Juni: „,Ich bin zu 101 Prozent von Trump überzeugt‘. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán über die USA, die EU und den Streit über die Migration“

Warum bietet das Hamburger Abendblatt Ungarns Ministerpräsidenten Viktor Orbán auf einer ganzen Seite die Gelegenheit, seine kruden, migrationsfeindlichen Ansichten auszubreiten? Dass das Thema „Migration“ aktuell meist als Hauptproblem unserer Gesellschaft angesehen wird, hat verhängnisvolle Auswirkungen und entbehrt jeglicher sachlicher Grundlage. Ein Faktencheck zeigt, dass die Migrationszahlen in Deutschland keineswegs explodiert sind, noch in Zukunft tun werden.

Martina Lührs

Elegante Lösung? Weit gefehlt

22./23. Juni: „Hamburger KRITIken: Der Doppelfehler des Senats. Rot-Grün hat die Gender-Volksinitiative unterschätzt – und der direkten Demokratie einen Bärendienst erwiesen“

Ich stimme dem Beitrag von Matthias Iken vollumfänglich zu. Auch ohne Sternchen und Unterstriche ist das „Neusprech“ grammatisch falsch, auch wenn wir denken, mit Formulierungen wie „In Berlin demonstrierten Studierende gegen …“ eine elegante Lösung gefunden zu haben. „Studierende“ sind nur dann Studierende, wenn sie im Hörsaal dem Professor lauschen. Sobald sie dabei einnicken, sind sie „Schlafende“. Und der Student, der abends in die Kneipe geht, ist bestenfalls ein Trinkender, vielleicht ein Sprechender, auf jeden Fall ein Student, auf keinen Fall ein Studierender. Da unsere Sprache ohnehin schon nicht zu den leichtesten gehört, sollten wir unser Augenmerk darauf richten, den Kindern und Jugendlichen in der Schule erst mal korrektes Deutsch beizubringen.

Andreas Plümpe

Ist Naturschutz irrelevant?

25. Juni: „Hamburg verliert immer mehr Bäume. Neue Daten des Senats: Es wird stärker abgeholzt als nachgepflanzt. In einem Bereich leidet der Bestand besonders“

Vor etwa sechs Jahren wurde das Bauvorhaben „Schnelsen 86“ beschlossen. Vor vier Jahren wurde dann mit Ankündigung „Baumpflege“ ein drei Hektar großes Waldgebiet mit vielfältigem Baumbestand (ehemalige Gärtnerei) gerodet, wodurch der Lebensraum von 23 Vogel- und fünf Fledermausarten zerstört wurde. Eine partielle Bebauung fand statt, doch der größte Teil der Fläche bleibt vorerst unbebaut, da die bereits genehmigte Bebauung nicht erfolgt. Stattdessen wird die Fläche regelmäßig gemäht, sobald sich die Natur diese zurückerobert hat. Es ist sehr bedauerlich, dass in der heutigen Zeit solch eine wiederholende Naturzerstörung stattfinden kann. Spielt der Naturschutz in Hamburg eine Rolle? Sieht nicht so aus!

Helga Streit

Alles erlaubt für Radfahrer

Die auf dem Foto gezeigten Bäume wurden für einen Radweg gefällt. Auch in Rissen wurden vor wenigen Jahren über 30 Bäume für einen Radweg gefällt! Aktuell gewinne ich den Eindruck, dass beim Osdorfer Weg auf dem Mittelstreifen auch Bäume für einen Radweg gefällt werden sollen. Seit wir den „Fahrrad-Senator“ haben, ist für Radfahrende alles erlaubt! Auch ist immer wieder erkennbar, dass Fußgänger für die neuen „Könige der Stadt“ nicht als Verkehrsteilnehmer zählen: Häufig werden Gehwege genutzt, obwohl Radwege vorhanden sind!“

Gunter Runge

Absurder geht‘s nicht

Es ist ein Skandal und eine Schande, dass Hamburg immer mehr Bäume verliert. Gerade Bäume, die das schädliche CO₂ speichern und damit extrem wertvoll für Klima und Umwelt sind, fallen der Motorsäge zum Opfer. Bäume müssen weichen für Fahrradwege, die vorwiegend nur bei gutem Wetter genutzt werden, wie erst kürzlich zu lesen war. Und das Ganze unter der Regie eines „grünen“ Verkehrssenators. Absurder geht‘s nicht.

Ingrid Kallbach

Etwas mehr Optimismus!

25. Juni: „Abriss droht: Mieter kämpfen um ihr Zuhause. Bewohner der Luthergrund-Siedlung kritisieren Neubaupläne als ,Turbokapitalismus‘. Bauverein Altoba kontert Kritik“

Ihren Artikel lesend, stelle ich fest, dass es immer Menschen gibt, die einer Veränderung, was es auch sei, per sé ablehnend gegenüberstehen, besonders „Alte“, so wie ich. Kann man täglich in Ihrer Zeitung lesen. Verstehen kann ich, dass die Anwohner des Luthergrunds einem Umzug skeptisch gegenüberstehen, weil es anstrengend ist und das Leben durcheinanderbringt, aber einer Wohnungsbaugenossenschaft „Turbokapitalismus“ vorzuwerfen, ist blanker Unsinn, denn eine Genossenschaft ist ihren Mitgliedern verpflichtet. Ich selbst habe in einer Genossenschaftswohnung gewohnt und nur die besten Erfahrungen gemacht. Und solche Wohnungen werden auch immer instand gehalten. Aber irgendwann ist Schluss und dann muss was Neues gebaut werden. Ich bin davon überzeugt, dass der Genossenschaftsverein alles mit Bedacht und im Sinne der älteren Bewohner regeln wird, um nach und nach die jetzigen Bewohner umzusiedeln. Ein wenig mehr Optimismus und nicht sich aufs Alter zurückzuziehen wäre hier angebracht! Es wird sich alles regeln, Seite an Seite mit dem Bauverein Altoba.

Gisela Seib

Fehlbelegungsabgabe 2.0

22./23. Juni: „Millionär in Sozialwohnung – das ist möglich. Mieter in staatlich geförderten Wohnungen werden nicht überprüft. Ist das noch gerecht? Debatte um Fehlbelegungsabgabe“

Als Kind der Nachkriegszeit wurde uns beigebracht, aus der Geschichte zu lernen. Die Fehlbelegungsabgabe gab es in Hamburg schon Anfang der 90er-Jahre. Ich war als Jung-Ingenieur in den seinerzeit wunderbaren Stadtteil Neu-Allermöhe gezogen, verdiente mittlerweile mehr als früher und war damit von dieser Abgabe betroffen. Wie viele in der Nachbarschaft. Und wie die Nachbarn kalkulierte ich auch, mit dem Ergebnis Kaltmiete plus Abgabe war in etwa gleichbedeutend wie der Erwerb einer Eigentumswohnung mit Hypothekenabtrag plus Zinsen. Nur mit dem qualitativen Unterschied, dass die Eigentumswohnung der Vermögensbildung dient, und die Fehlbelegungsabgabe verlorenes Geld ist. Ich handelte wie so viele in der Nachbarschaft, war nach einem Jahr der vorletzte, der aus dem Mietshaus auszog. In Neu-Allermöhe kippte der soziale Mix der Bewohner, bei immer mehr zugezogenen Mietern zahlte das Sozialamt die Miete. Außerdem war es die Zeit der Spätaussiedler aus der sich auflösenden UdSSR. 30 Jahre später wundern sich Politik und Presse über ein mehr als 20-Prozent-Wahlergebnis der AfD, die in Neu-Allermöhe bei der Europawahl die stärkste Partei in diesem Stadtteil wird. Ich würde gerne nach weiteren 30 Jahren sehen, was die Fehlbelegungsabgabe 2.0 anrichtet, wenn diejenigen sich durchsetzen, die nicht aus der Geschichte lernen wollen. Leider fällt der Termin auf meinen 100. Geburtstag, und es ist deshalb zumindest sehr zweifelhaft, ob ich es erfahre, wie dieses neue Experiment ausgeht.

Wilfried Eggers

Aus der Vergangenheit lernen

Nichts gelernt? Dieselbe Situation hatten wir doch Anfang der 90er-Jahre schon einmal: CDU, FDP und Grüne forderten vehement eine Fehlbelegungsabgabe, und die regierende SPD knickte nach langem Sträuben schließlich ein. Resultat: Besser Verdienende verließen ihre Wohnung und auch oftmals die Stadt, und ganze Quartiere rutschten ab und wurden soziale Brennpunkte. Dieselben Parteien beklagten nun den Zustand und forderten die Abschaffung der Abgabe. Leider blieben die Quartiere bis heute stigmatisiert. Alles ist erst gut 30 Jahre her! Man könnte doch aus der Vergangenheit lernen! Die erhofften Einnahmen sind klein gegenüber den großen sozialen Folgekosten.

Dr. Rolf Lange

Die Politik bleibt tatenlos

Es muss ja nicht gleich ein Millionär sein, der in einer Sozialwohnung lebt, ohne dass er oder sie heute noch anspruchsberechtigt ist. Aber fraglos sind es zu viele! Der Artikel spricht von zehn bis 15 Prozent von 76.000 Sozialwohnungen, also von rund 10.000 Wohnungen. Aber die Politik ist und bleibt tatenlos. Ich habe vielfach bei Diskussionen mit Parteivertretern der SPD, auch mit Frau Senatorin Pein, versucht, dieses Thema zu problematisieren. Dann wird abgewiegelt oder schlichtweg die falsche Behauptung erklärt, dass sehr wohl eine Einkommenskontrolle stattfindet. Gerade die SPD als Vertreterin der sogenannten kleinen Leute und der Arbeiter müsste ein erhebliches Interesse daran haben, dass dieser Sumpf ausgetrocknet wird. Und eine Fehlbelegungsabgabe ist ein untaugliches Mittel. Sinnvoller wäre es, wenn die Betreffenden dann etwa drei Monate Zeit bekämen, ihre Wohnung zu räumen. Der komplette Bereich des höheren Dienstes in den Behörden sollte dazu durchleuchtet werden. Und das Abendblatt hat in den letzten Wochen mehrfach Einkommensvergleiche veröffentlicht, da würde es mich angesichts der opulenten Einkommen sehr wundern, wenn auch hier nicht Handlungsbedarf bestünde. Mehrfach war zu lesen, dass ein Drittel des Einkommens für Wohnen angemessen ist. Bei den bekannten Einkommen müsste es sehr wohl möglich sein, im Bereich von rund 2000 Euro Kaltmiete eine neue Wohnung zu finden.

Bernd Glodek, Hamburg

Wohngeldsystem ändern

Ich denke, die Mehrheit der Bevölkerung ist dagegen, dass Gutverdiener jeden Monat dadurch gefördert werden, dass der Staat ihre Miete bezuschusst, obwohl sie nicht bedürftig sind. Das wird als ungerecht erlebt. Die rund 750 Millionen jährlich sind nur zum geringen Teil für den aktuellen Neubau bestimmt, es sind stattdessen laufende Zuschüsse und Vergünstigungen, die 30 Jahre an die Vermieter fließen. Wenn diese Zuschüsse enden, endet auch die Bindung. Die sinnvollste Möglichkeit wäre eine Umstellung der Sozialwohnungen auf das Wohngeldsystem. Die Mieter zahlen weiterhin die mit dem Vermieter vereinbarte Miete. Gleichzeitig müssen sie jährlich Einkommen und Miethöhe an die Wohngeldstelle melden. Diese berechnet dann ausgehend vom Mittelwert des Mietpreisspiegels der betreffenden Wohnung den eventuellen „Sozialbetrag“, den der Mieter an die Wohngeldstelle zu zahlen hat. Beispiel: Die Miete laut Mittelwert des Preisspiegels beträgt acht Euro, der Mieter zahlt 6,50 an den Vermieter der Sozialwohnung. Es würde nun berechnet, ob er bei acht Euro wohngeldberechtigt wäre und in welcher Höhe. Er müsste dann je nach Einkommen bis zu maximal 1,50 Euro Sozialbeitrag leisten.

Dr. Fred Anton

Mit zweierlei Maß gemessen

22./23. Juni: „Abiball: Warum Lehrer nicht eingeladen werden. Schüler wollen Pädagogen Karte für das Fest schenken. Doch die müssen ablehnen – wegen Korruptionsverdachts“

Natürlich kann eine Lehrkraft sich die Karte für den Ball selbst kaufen und muss nicht eingeladen werden. Dennoch ist die Diskussion bezeichnend für die Kultur in diesem Land. Da gilt es als Korruption, wenn nach Ende der Schullaufbahn von einer Gruppe von Schülern der Lehrkraft eine Eintrittskarte geschenkt wird. Die Schulbehörde erklärt, der öffentliche Dienst dürfe keine Geschenke annehmen. Disziplinar- und Strafverfahren könnten sonst folgen. Hier wird penibel auf die Einhaltung geachtet. Anders ist die Behandlung von Korruption und Bestechlichkeit offenbar in höheren Kreisen. Beim Thema „Cum-Ex“ kann sich der Bankvorstand dem Verfahren erfolgreich mit dem Einwand „gesundheitlicher Beeinträchtigung“ entziehen und der Bundeskanzler aufgrund von Erinnerungslücken. Dass die zuständige Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker dies kritisiert („Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“) und zurücktritt, sorgt in den Medien kurzzeitig für etwas Aufregung, die sich aber schnell legt. Da denke ich an die Zeit zurück, als sich deutsche Medien noch kritisch mit der Politik der Regierung auseinandersetzten – die Älteren unter uns erinnern sich vielleicht noch an die Zeit als z. B. „Der Spiegel“ deswegen lesenswert war, bevor er sich wie viele andere in die Richtung „Hof-Berichterstattung“ verabschiedete.

John Schmidt

Betrag übers Jahr ansparen

Zahlreiche Argumente/Sichtweisen sind bereits dargestellt. Dass es einem Pädagogen auf gymnasialem Niveau schwerfällt, eine Eintrittskarte zu erwerben, fällt mir schwer zu glauben. Vorschlag: Monatlich acht Euro zur Seite legen, ergibt im Jahr die 96 Euro für eine Karte. Das entspricht einer Schachtel Zigaretten oder zwei Cappuccini im Monat. Man wird sich vielleicht nochmals erinnern, warum man Lehrer geworden ist und einem diese Investition doch auch wert sein sollte. Alternativ könnte die Schule die Teilnahme „anordnen“ und die Eintrittskarte bezahlen. Das gehört sich einfach. Ansonsten könnte man auch Fächer wie Werte und Normen gleich abschaffen. So wie wir uns mit Überregulierung langsam aber sicher abschaffen!

Björn Grimm

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