Ein Betrunkener will einen Besuch im Gefängnis machen, darf aber nicht. Also klettert er über einen Zaun. Dafür muss er vor Gericht, kommt aber nicht. Das hat Folgen.

Lehrte (dpa/lni) - Hat sich nun sein Wunsch erfüllt oder nicht? Ein schwer betrunkener 33-Jähriger soll im Dezember 2022 über den Zaun der Justizvollzugsanstalt Sehnde bei Hannover geklettert sein, weil er als Besucher abgewiesen wurde. Dann soll es zu „erheblichen Widerstandshandlungen” gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten gekommen sein. Dafür musste er vor Gericht, erschien aber nicht zum ersten Hauptverhandlungstermin, wie das Amtsgericht Lehrte mitteilte. 

Die Folge: Er kam in sogenannte Ungehorsamshaft in Sehnde - dürfte also vermutlich am Ziel seiner Wünsche sein. Ob das so ist, könnte sich am Dienstag (14.15 Uhr) herausstellen. Dann verhandelt das Amtsgericht gegen den Mann wegen des Vorwurfs des versuchten unerlaubten Eindringens in das Gefängnis. 

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