Berlin. Für alte Ölheizungen gilt eine Austauschpflicht – jedoch sind nicht alle Arten betroffen. Wie Besitzer erkennen, ob sie handeln müssen.

Die Regelung gab es schon lange, doch in der Debatte um das Heizungsgesetz im vergangenen Jahr war sie plötzlich präsent: die Austauschpflicht für alte Ölheizungen. Schornsteinfeger Julian Schwark erklärt im Gespräch, für wen sie gilt, welche Ausnahmen es gibt und wie man herausfindet, ob die eigene Heizung betroffen ist. Schwark ist als Schornsteinfeger, Energieberater und Mitglied im Vorstand des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks Experte für Heizungsthemen und beantwortet regelmäßig die wichtigsten Fragen rund um Heizen und Energie.

Herr Schwark, wer muss demnächst seine Ölheizung austauschen?

Julian Schwark: Grundsätzlich dürfen Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 aufgestellt wurden, nicht mehr betrieben werden und müssen ausgetauscht werden. Und Ölheizungen, die danach eingebaut wurden, dürfen nur maximal 30 Jahre betrieben werden. Die Frist für Heizungen von 1994 läuft also dieses Jahr ab. Aber es gibt sehr viele Ausnahmen von dieser Austauschpflicht.

Welche Ausnahmen von der Austauschpflicht für Ölheizungen gibt es?

Niedertemperatur und Brennwertkessel sind ausgenommen, die dürfen länger laufen. Das deckt den Großteil der Ölheizungen ab, weil diese in den vergangenen 30 Jahren mit Abstand am häufigsten verbaut wurden. Standardtemperaturkessel, für die die 30-Jahres-Frist gilt, sind sehr selten.

Gibt es noch weitere Ausnahmen?

Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, bei denen der Eigentümer am 1. Februar 2002 eine der beiden Wohnungen selbst bewohnt hat, muss die Heizung auch nicht getauscht werden. Da greift die Pflicht erst, wenn ein Eigentümerwechsel stattfindet. Der neue Eigentümer hat dann zwei Jahre Zeit, eine neue Heizung einzubauen. Diese Regel kann vor allem beim Hauskauf relevant werden. Das kommt vor allem bei mehrgeschossigen Wohnhäusern, die nicht selbstgenutzt werden, sondern vermietet sind, zum Tragen.

Wie finde ich heraus, ob ich meine Heizung austauschen muss?

Den Schornsteinfeger oder den Heizungsbauer fragen. Das kann man durch Draufschauen nicht einfach feststellen.

Wie hoch ist der Anteil der ersatzpflichtigen Ölheizungen ungefähr?

Das wird nicht zentral ausgewertet. Aber nach dem, was wir beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks an Daten haben, scheint der Anteil sehr gering zu sein.

Kann ich eine alte Ölheizung jetzt noch einmal durch eine neue ersetzen?

Ich darf jederzeit eine Ölheizung einbauen. Es ist nur die Frage, ob das eine gute Idee ist. Ab 2029 muss auch die zu 15 Prozent erneuerbar betrieben werden, in dem Fall dann also mit biogenem Öl. Und dieser Anteil steigt bis 2045 auf 100 Prozent. Wenn ich eine neue Ölheizung einbaue, nachdem meine Kommune bereits eine Wärmeplanung erstellt hat, muss ich sie ab dem ersten Tag zu 65 Prozent erneuerbar betreiben. Je mehr Leute biogenes Öl nutzen, umso mehr stellt sich auch da die Frage nach dem Preis.

Würden Sie dazu raten, jetzt noch einmal eine Ölheizung einzubauen?

Pauschal kann man das nicht sagen. Welche Heizung und welcher Brennstoff sinnvoll sind, hängt vom Gebäude, vom Nutzer, vom Nutzungsverhalten ab, da kann man kaum allgemeingültige Aussagen treffen.

Werden Ölheizungen noch gefördert?

Ölheizungen an sich nicht. Man kann sie mit förderfähigen Heizungen kombinieren, mit einer Wärmepumpe oder einer Biomasseheizung zum Beispiel. Für diesen Teil der Heizung kann ich dann Förderung bekommen, für den Ölkessel gibt es kein Geld.

Was passiert, wenn ich den Austausch meiner Ölheizung verpasse?

Im Zweifel sagt das der Schornsteinfeger bei der nächsten Feuerstättenschau. Dann bekommt man ein negatives Überprüfungsergebnis und eine Frist, in der man sich entscheiden muss, was man tut. Wenn man sich daran nicht hält und die Heizung einfach weiterbetreibt, geht die im Zweifel an die untere Landesbehörde, die entscheiden muss, was dann passiert. Das ist aber sehr selten. Und wenn man betroffen ist, hat der Schornsteinfeger das bestimmt schon in der Vorjahren erwähnt – das Ende einer 30-Jahre-Frist kommt ja nicht überraschend.