Das Ermittlungsverfahren gegen Michel Friedman ist rechtskräftig beendet. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen den Fernsehmoderator wegen des Eigengebrauchs von Kokain in zehn Fällen einen Strafbefehl zu 150 Tagessätzen in einer Gesamthöhe von 17 400 Euro erlassen. Geldstrafen nach dem Tagessatzprinzip sollen für mehr Einzelfallgerechtigkeit sorgen. Statt einer starr festgelegten Summe für bestimmte Delikte werden bei der Straffestlegung die Einkommensverhältnisse der Delinquenten zu Grunde gelegt. Angehörige von Leichtlohngruppen zahlen also bei gleichem Vergehen und bei gleicher Anzahl von Tagessätzen geringere Summen als ein Großverdiener. Da der Tagessatz üblicherweise aus dem monatlichen Nettoeinkommen geteilt durch 30 ermittelt wird, bedeutet das: Der Fernsehmoderator ("Vorsicht! Friedman") und Rechtsanwalt würde lediglich über ein wenig standes- und statusgemäßes Monatseinkommen von 3480 Euro netto verfügen. Aber die Justiz achtet außer auf Netto-Beträge auch auf die Lebensumstände. Im Falle Friedmans hat die Berliner Staatsanwaltschaft bei der Festlegung des Tagessatzes deshalb nicht nur die aktuelle Einkommensteuererklärung, sondern auch bereits die künftigen finanziel- len Ausfälle - etwa fehlende Fernsehgagen und rückläufige Anwaltshonorare - berücksichtigt. (eni)