Rostock (dpa/mv). Schulen und andere Einrichtungen in ganz Deutschland haben in dieser Woche Bombendrohungen erhalten. Auch im Nordosten gab es solche Droh-E-Mails. Jetzt ermittelt der Staatsschutz.

Nach Bombendrohungen gegen vier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ermittelt der Staatsschutz zu den Hintergründen und Verfassern der Drohschreiben. An allen Schulen sei Entwarnung gegeben worden, teilte Innenminister Christian Pegel (SPD) am Dienstag mit. Die jeweils gleichlautenden E-Mails seien am Montag und Dienstag an einer Gesamtschule in Rostock, einem Gymnasium in Ueckermünde (Landkreis Vorpommern-Greifswald) sowie einer Gesamtschule in Stavenhagen und einer Grundschule in Röbel (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) eingegangen. Weitere Angaben zu den Inhalten machte das Ministerium zunächst nicht.

Die Drohung gegen das Gymnasium Ueckermünde habe die Schulleitung am Montagvormittag gemeldet, teilte das zuständige Polizeipräsidium Neubrandenburg am Dienstag mit. Die E-Mail sei von Beamten gesichtet und als nicht gefährlich eingestuft worden. Am Montagabend habe dann das Ordnungsamt die Drohung gegen die Grundschule Röbel gemeldet. Das Gebäude und Gelände seien daraufhin durchsucht worden, verdächtige Gegenstände seien aber nicht gefunden worden.

In Stavenhagen und Rostock waren die Drohungen laut Polizei vor Schulbeginn am Dienstagmorgen gemeldet worden. Die Schulleiterin der Borwinschule Rostock habe die Polizei informiert, Experten der Kriminalpolizei hätten das Schreiben daraufhin bewertet und keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung festgestellt. Der Unterricht an der Schule in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt habe stattgefunden, sagte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Rostock. An der Reuterstädter Gesamtschule in Stavenhagen blieben laut Polizei die Türen zunächst geschlossen, das Gelände wurde abgesucht. Erst danach hätten die Schüler Zutritt erhalten.

Innenminister Pegel bedankte sich in der Mitteilung bei allen Beteiligten für ihr schnelles und umsichtiges Handeln. „Es ist abscheulich, dass auf so eine geschmacklose Weise mit Ängsten von Kindern und Jugendlichen, Lehrerinnen und Lehrern sowie den Eltern gespielt wird. So etwas bleibt nicht ohne Konsequenzen“, sagte er weiter.

In allen Fällen sind laut Polizei Strafverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet worden. Nach dem Strafgesetzbuch können Verantwortliche hierfür mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Zudem werde in solchen Fällen in der Regel geprüft, ob dem Verantwortlichen die Kosten des Einsatzes in Rechnung gestellt werden, hieß es aus dem Innenministerium.

Deutschlandweit haben am Dienstag Bombendrohungen größere Polizeieinsätze ausgelöst. Bereits am Montag kam es zu solchen Vorfällen. Inzwischen gab es nach und nach erste Entwarnungen, wo die Ermittlungsbehörden überhaupt von einer Gefährdung ausgegangen waren. Die Urheber waren zunächst unbekannt, die Hintergründe unklar.