Hannover (dpa/lni). Landwirte, die aus Umweltschutzgründen auf Gewässerrandstreifen und in Wasserschutzgebieten auf Pflanzenschutzmittel und auf Düngung verzichtet haben, können mit einer rückwirkende Auszahlung von Ausgleichszahlungen rechnen. Bei den Mitteln handelt es sich nach Angaben des niedersächsischen Umweltministeriums zwar nicht um Geld der Europäischen Union, die EU-Kommission habe der Zahlung aber zustimmen müssen. Diese Genehmigung liege nun vor, sagte ein Sprecher der Ministeriums. „Das ist eine sehr gute Nachricht für die gute Kooperation zwischen Umwelt und Landwirtschaft“, sagte Umweltminister Christian Meyer (Grüne) dem Bremer „Weser-Kurier“.

Landwirte, die aus Umweltschutzgründen auf Gewässerrandstreifen und in Wasserschutzgebieten auf Pflanzenschutzmittel und auf Düngung verzichtet haben, können mit einer rückwirkende Auszahlung von Ausgleichszahlungen rechnen. Bei den Mitteln handelt es sich nach Angaben des niedersächsischen Umweltministeriums zwar nicht um Geld der Europäischen Union, die EU-Kommission habe der Zahlung aber zustimmen müssen. Diese Genehmigung liege nun vor, sagte ein Sprecher der Ministeriums. „Das ist eine sehr gute Nachricht für die gute Kooperation zwischen Umwelt und Landwirtschaft“, sagte Umweltminister Christian Meyer (Grüne) dem Bremer „Weser-Kurier“.

Die Ausgleichszahlungen sind Teil des „Niedersächsischen Weges“, bei dem sich Land, Landwirtschaft und Naturschutzverbände zu Verbesserungen im Umwelt-, Natur- und Gewässerschutz verständigt haben. Dabei wurden Uferzonen festgelegt, in denen der Einsatz von Dünger und Pestiziden verboten wurde.

Minister Meyer müsse nun die Mittel auch auszahlen, sagte der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, André Hüttemeyer: „Die schon ohnehin gebeutelten Landwirte benötigen die Liquidität.“