Rom. Hat ein Brandenburger seine Frau auf einem Kreuzfahrtschiff getötet? Er bestreitet alles – dennoch wurde er nun in Italien verurteilt.

Der Fall hat Italien jahrelang in Atem gehalten. Was ist mit der 38-jährigen Chinesin passiert, die im Februar 2017 an Bord des Kreuzfahrtschiffes „MSC Magnifica“ verschwand, während es im Mittelmeer schipperte? Ihr 45-jähriger Mann, ein deutscher IT-Experte aus Brandenburg, ist nun von einem Schwurgericht in Rom zu 26 Jahren Haft verurteilt worden.

Der gebürtigen Eberswalder wird beschuldigt, seine Frau, mit der er in Dublin lebte, während der Kreuzfahrt im Mittelmeer umgebracht und die Leiche in einem Koffer über Bord geworfen zu haben. Die Leiche wurde bisher allerdings nicht gefunden.

Kreuzfahrt: Angeklagter wehrt sich gegen Vorwürfe

Der Angeklagte, der mit seiner Frau und den gemeinsamen Söhnen im Alter von sechs und vier Jahren an Bord des Schiffes gegangen war, hatte stets behauptet, die 38-jährige Chinesin habe sich still und heimlich während der Kreuzfahrt im Mittelmeer aus dem Staub gemacht – um ein neues Leben mit einem Freund zu beginnen, mit dem sie eine Beziehung unterhielt. Die Verschwundene hatte schon vor Beginn der Kreuzfahrt einem Psychologen gegenüber ausgesagt, dass sie „ihrer Kinder“ und „Europas müde“ sei.

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Dennoch war das Ehepaar am 9. Februar 2017 mit beiden Kindern auf Kreuzfahrt gegangen. Am zweiten Tag, so behauptet es die italienische Polizei, war die Chinesin das letzte Mal an Bord gesehen worden. Nachdem der Deutsche am Flughafen in Rom Ciampino verhaftet wurde, weil seine Frau nach Angaben der Reederei nicht ausgecheckt hatte, aber an Bord nicht mehr aufzufinden war, wurde ihm vorgeworfen, sie getötet zu haben. Das bestritten er und sein Anwalt Luigi Conti vor Gericht aber vehement.

Die Geschichte des Verdächtigen: Er habe das Schiff morgens gemeinsam mit den Kindern für einen Ausflug nach Katakolon in Griechenland verlassen. Als er zurückkam, sei der Koffer seiner Frau mit ihrer gesamten Kleidung verschwunden gewesen. Er behauptet, seine Frau sei in Griechenland von Bord gegangen, weil sie der Kreuzfahrt überdrüssig gewesen sei. Ihm habe das keine Sorgen bereitet, weil sie sich schon öfter so verhalten habe. Die Verschwundene sei unberechenbar gewesen, daher habe sein Mandant tagelang keine Vermisstenanzeige eingebracht, bis er in Rom festgenommen wurde, argumentiert der Anwalt.

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Nach einer Zeit in U-Haft wurde der Angeklagte freigelassen. Er kehrte nach Dublin zurück, wo er zuvor mit seiner Frau gelebt hatte. Bei ihm wohnt zudem seine chinesische Schwiegermutter, die fest an seine Unschuld glaubt. Nach dem Urteil will der Deutsche Berufung gegen die Verurteilung einlegen. Er beklagt, dass jeglicher Beweis für eine Beziehungstat fehlen würden. Auch eine Leiche sei nie gefunden worden. Zudem hätte die Auswertung der Videokameras an Bord der „MSC Magnifica“ kein brauchbares Material geliefert.

Der Anwalt des Angeklagten hat inzwischen weitere Beweise gesammelt, die zwar nicht belegen, dass die Verschwundene noch lebt, aber zumindest Fragen aufwerfen. So ist die Kreditkarte der Chinesin zu einer Zeit in Dublin verwendet worden, als ihr Mann schon in italienischer Untersuchungshaft saß und sie selbst als vermisst gemeldet war.

Auch die Annahme, dass der Deutsche die Leiche seiner Frau in einem Koffer über Bord geworfen haben soll, bestreitet der Anwalt. Der Angeklagte hätte den Koffer ihmzufolge mindestens 13 Meter weit schleudern müssen, damit er im Meer versinken könnte.

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