Kiel (dpa/lno). Ende April warfen Täter sogenannte Molotow-Cocktails von einer Kieler Autobahnbrücke. Drei Verdächtige sind wieder auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde dagegen eingelegt.

Nach dem Brandanschlag von einer Brücke über die Autobahn 215 in Kiel hat das Amtsgericht Kiel Anträge der Staatsanwaltschaft auf Haftbefehle gegen drei Tatverdächtige abgelehnt. Das Gericht habe keinen dringenden Tatverdacht für einen bedingten Tötungsvorsatz gesehen, sagte der Kieler Oberstaatsanwalt Michael Bimler am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. „Wir sehen den dringenden Tatverdacht nach wie vor.“ Die Staatsanwaltschaft habe deshalb Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts eingelegt.

Die Anklagebehörde hatte Haftbefehle wegen versuchten Mordes und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr beantragt. Die drei Tatverdächtigen befinden sich nach der Entscheidung des Gerichts seit Dienstag wieder auf freiem Fuß. Nach Hinweisen hatten Einsatzkräfte am Montag die Wohnung eines 20-Jährigen in Kiel durchsucht. Dabei ergaben sich Hinweise auf zwei weitere Tatverdächtige im Alter von 19 Jahren. Alle drei wurden zunächst festgenommen. Bei Durchsuchungen fanden Einsatzkräfte diverses Beweismaterial.

Am 28. April gegen 22.55 Uhr waren mehrere Glasflaschen mit brennbarer Flüssigkeit, sogenannte Molotow-Cocktails, von der Brücke in der Rendsburger Landstraße im Stadtteil Russee auf den Bereich des Autobahnzubringers der A210 auf die A215 geworfen worden. Ein Autofahrer hatte die Polizei über den Vorfall informiert. Die Flaschen schlugen auf der Grünfläche sowie auf den Standstreifen der Autobahnzufahrt auf, nur wenige Meter entfernt von einem dort fahrenden Wagen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gibt es ein Video, das die Tatverdächtigen auf der Brücke angefertigt haben. Ein Rechtsanwalt, der den 20-Jährigen vertritt, sagte der „Bild“-Zeitung: „Auf einem mir vorliegenden Video ist deutlich zu sehen, dass eine Person auf den Bereich neben der Leitplanke geworfen hat und damit kein Tötungsvorsatz besteht. Das ist somit ein dummer Jungenstreich.“ Oberstaatsanwalt Bimler betonte, „das Bagatellisieren der Vorkommnisse finde ich nahezu unerträglich“.