Der Erstliga-Aufsteiger und der Zweitliga-Absteiger sollen eine Partie vor leeren Rängen austragen. Die beantragte Strafe lehnen sie ab.

DÜSSELDORF. Es geht in die nächste Runde: Bundesliga-Aufsteiger Fortuna Düsseldorf und Zweitliga-Absteiger Karlsruher SC werden vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen ein sogenanntes „Geisterspiel“ kämpfen. Der zweimalige DFB-Pokal-Sieger aus Düsseldorf muss laut Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses sein erstes Bundesliga-Heimspiel seit 15 Jahren unter Ausschluss von Zuschauern spielen. Zudem hatte der Kontrollausschuss 100.000 Euro Geldstrafe verhängt.

„Wir haben uns intensiv mit dem Strafmaß befasst und sind dann nach ausführlicher Abwägung zu diesem Ergebnis gekommen“, sagte Fortuna-Präsident Peter Frymuth: „Hintergründe werden von uns nicht kommentiert.“

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Auch Karlsruhes Präsident Ingo Wellenreuther bestätigte am Montag, dass die Badener das vom Kontrollausschuss beantragte „Geisterspiel“ sowie die Geldstrafe von 15.000 Euro für den KSC nicht akzeptieren wollen: „Wir haben eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Darin werden einige Argumente vorgebracht. Wir hoffen auf eine Neubewertung des Sachverhalts“, sagte Wellenreuther.

Tausende Fans der Düsseldorfer hatten beim Relegationsrückspiel am 15. Mai bereits vor Ablauf der siebenminütigen Nachspielzeit den Rasen gestürmt und Bengalische Feuer gezündet. Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) musste für 20 Minuten unterbrechen, ehe er das Spiel noch einmal für rund 90 Sekunden fortsetzte. Die Unterbrechung nahm Hertha BSC zum Anlass, Einspruch gegen die Spielwertung einzulegen, die Berliner scheiterten aber vor dem Sportgericht und in zweiter Instanz auch vor dem Bundesgericht des DFB.

In Karlsruhe war es nach dem Relegationsrückspiel gegen Jahn Regensburg, in dem der Abstieg besiegelt wurde, zu schweren Ausschreitungen rund um das Wildparkstadion gekommen. Dabei wurden 76 Personen verletzt. (sid/HA)